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Tobias Reiß und Manfred Ländner: Solide Lösung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – Gesetz entlastet Bürger, Kommunen werden unterstützt

14.06.2018 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Mit der heute im Landtag beschlossenen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entlasten wir die Bürger und unterstützen gleichzeitig die Kommunen. „Wir haben eine solide Lösung erarbeitet. Die Forderung der Freien Wähler, bis 1. Januar 2014 Straßenausbaubeiträge zurückzuerstatten, ist willkürlich und wäre daher verfassungswidrig“, erklärt Tobias Reiß, der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Zudem würde dies den Staatshaushalt übermäßig belasten und Steuergelder in erheblichem Umfang verschlingen. „Das ist weder finanziell darstellbar, noch den Steuerzahlern zu vermitteln!“

Zudem weise der Gesetzentwurf der Freien Wähler Regelungsdefizite auf, was die Erstattung für Kommunen betrifft. „Der Gesetzentwurf sieht nur vor, dass vom Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuersatzverbund jährlich 150 Millionen Euro für die Verbesserung und Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen verwendet werden können“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Manfred Ländner. „Der Entwurf verzichtet jedoch darauf, ein genaues Verfahren beziehungsweise einen Schlüssel zur Verteilung der Mittel auf die Gemeinden vorzuschlagen.“

Die CSU-Fraktion hingegen erstattet den Kommunen die aufgrund der Abschaffung ausgehenden Beträge spitz bei laufenden Maßnahmen, für die das Vergabeverfahren für die erste Bauleistung vor dem 11. April 2018 eingeleitet worden ist und die im Haushalt veranschlagt sind. „Zudem wird der Freistaat Bayern für künftige Ausbaumaßnahmen eine pauschale Finanzierungsbeteiligung gewähren“, sagt Ländner. „Die Kommunen können sich darauf verlassen. Wir haben dies auch schon im Vorblatt des heute beschlossenen Gesetzentwurfs festgehalten. Das Kommunalabgabengesetz ist aber nicht der richtige Ort für eine solche Regelung ist. Details hierzu werden vielmehr bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag festgelegt werden.“

Nachdem das bisherige beitragsgestützte System seit fast 50 Jahren (seit 1974) bestand, ergeben sich aufgrund der Abschaffung viele Einzelfragen, insbesondere für die Übergangszeit. „Unser Gesetzentwurf schafft einen Ausgleich der Interessen der Städte und Gemeinden und der an diesen Straßen anliegenden Eigentümer“, betont Reiß. „Wir entlasten die Bürger. Gleichzeitig lassen wir die Kommunen nicht im Stich, damit laufende Maßnahmen noch fortgeführt und auch künftig Straßen saniert werden können.“ Aufgrund des heutigen Gesetzesbeschlusses, dem auch die Freien Wähler zugestimmt haben, stoppen sie das Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. „Wir begrüßen diesen längst überfälligen Schritt“, so Reiß.

„Das Geld liegt nicht wie von den Freien Wählern oft suggeriert auf der Straße“, sagt Ländner zur Freibiermentalität der Opposition abschließend. „Alleine die Rückerstattungen seit 2014 würden den Staatshaushalt des Freistaats über 400 Millionen Euro kosten, und nicht nur 200 Millionen Euro, wie die Freien Wähler behaupten. Und was würden die Bürger sagen, die noch im Dezember 2013 einen Bescheid bekommen haben?“ Für die CSU-Landtagsfraktion und die Staatsregierung war eine ernsthafte und solide Lösung wichtig. Schließlich ist es das Geld der Steuerzahler, das sonst für andere Zukunftsinvestitionen fehlt.
 

Martin Stock MdL

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