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Verfassungsschutzgesetz: CSU-Fraktion stärkt mit Änderungsantrag Grundrechte und sorgt für mehr Sicherheit

23.05.2023 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Um auch bei neuen Bedrohungslagen für bestmögliche Sicherheit für alle zu sorgen, ermöglicht die CSU-Fraktion mit ihrem Änderungsantrag zum Verfassungsschutzgesetz, dass die Verfassungsschützer auch bei neuen Entwicklungen tätig werden und reagieren können. Das gilt etwa auch für mittels KI aus dem Ausland gesteuerte verfassungsfeindliche Propaganda. 

Zudem soll auch der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutzbehörden und Sicherheitsbehörden optimal funktionieren und im Ernstfall ergebnisorientiert erfolgen.

Dazu Holger Dremel, Berichterstatter der CSU-Fraktion und stellvertretender Vorsitzender im NSU-Untersuchungsausschuss:

„Anschläge wie sie die NSU oder Anis Amri unternommen haben, müssen verhindert werden. Sicherheitslücken dürfen nicht entstehen. Für uns als Gesetzgeber ist es daher wichtig, die Informationsübermittlung zwischen Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden so auszugestalten, dass den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge getan ist und gewährleistet bleibt, dass die Behörden effektiv zusammenarbeiten können und relevante Informationen austauschen dürfen.“ 

Auch was den Grundrechtsschutz angeht, hat die CSU-Fraktion mit Experten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genau analysiert und ausgewertet. Als Ergebnis wird mit dem Änderungsantrag der Grundrechtschutz gestärkt: Neu ist beispielsweise die richterliche Genehmigung beim Einsatz von V-Leuten. Aufgenommen wurde auch eine allgemeine Mitteilungspflicht an Betroffene nach dem Abschluss des Einsatzes von nachrichtendienstlichen Mitteln. 

Die besonders sensiblen Daten Minderjähriger werden zudem speziell gekennzeichnet und vor unberechtigtem Zugriff besonders geschützt.

Dazu der innenpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Manfred Ländner: 

 „In der Expertenanhörung gab es viel Lob für den soliden Gesetzentwurf der Staatsregierung, der die Karlsruher Vorgaben umsetzt. Einige konkrete Vorschläge haben wir direkt umgesetzt. Aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023 haben wir dann auch noch Anpassungen im Bereich Einsatz von V-Leuten vorgenommen. Wir sind überzeugt, dass unsere Novelle alle Anforderungen an eine moderne, rechtssichere und effektive Arbeit der Verfassungsschutzbehörden erfüllt.“

 

Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wird morgen im Innenausschuss beraten und beschlossen.

Martin Stock MdL

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