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Selbstbestimmungsgesetz: CSU-Fraktion lehnt Gesetzentwurf ab und sieht Nachbesserungsbedarf

23.08.2023 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Zum heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes äußert sich der familienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion Thomas Huber wie folgt:

„Das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampel geht mit seinem extremen und pauschalen Ansatz eindeutig zu weit. Mit diesem nicht ausreichend durchdachten Gesetzentwurf erweckt die Ampel einmal mehr den Eindruck, Ideologie vor gesunden Menschenverstand zu stellen.

Wir sind ganz klar offen für pragmatische Anpassungen im Interesse der Betroffenen, wie etwa bei dem Verfahren zur Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Außer Frage steht auch, dass wir grundsätzlich jede Maßnahme begrüßen, die sich gegen die Diskriminierung von queeren Personen richtet. Dass allerdings insbesondere bei Jugendlichen und sogar Kindern unter 14 Jahren keinerlei verpflichtende Beratungsgespräche vorgesehen sind und diese eigenständig ihr Geschlecht oder ihren Vornamen ändern können – und das sogar jedes Jahr erneut – geht eindeutig zu weit und gefährdet die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Ungeklärt bleibt auch, wie man Schutzräume für Frauen weiterhin aufrechterhalten kann. Es muss sichergestellt sein, dass diese nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Hier weist die Ampel durch den Verweis auf das Hausrecht die Verantwortung von sich und wälzt sie auf die Menschen vor Ort ab.

Fest steht: Der Gesetzentwurf der Ampel ist in seiner jetzigen Form unzureichend. Hier herrscht dringend Nachbesserungsbedarf.“

 

Martin Stock MdL

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