Die Bayerische Staatsregierung hat mit der Novelle des Wassergesetzes eine spürbare finanzielle Entlastung für die Städte und Gemeinden auf den Weg gebracht. Kommunen müssen künftig nur noch 20 Prozent der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten für Hochwasserschutzmaßnahmen tragen – bislang waren es bis zu 50 Prozent. Das bedeutet eine jährliche Entlastung von rund 19 Millionen Euro für die Kommunen in Bayern.
Die Bayerische Staatsregierung hat mit der Novelle des Wassergesetzes eine spürbare finanzielle Entlastung für die Städte und Gemeinden auf den Weg gebracht. Kommunen müssen künftig nur noch 20 Prozent der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten für Hochwasserschutzmaßnahmen tragen – bislang waren es bis zu 50 Prozent. Das bedeutet eine jährliche Entlastung von rund 19 Millionen Euro für die Kommunen in Bayern.Mit der neuen gesetzlichen Einstufung von Hochwasserschutz als „überragendes öffentliches Interesse“ erhält der Schutz vor Überschwemmungen künftig noch größeren Vorrang in planerischen und behördlichen Entscheidungen.
Der CSU-Landtagsabgeordnete Martin Stock begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich:
„Unsere Städte und Gemeinden im Landkreis Miltenberg leisten seit Jahren Großes beim Schutz vor Hochwasser. Mit der neuen Kostenregelung entlasten wir sie spürbar und stellen klar: Hochwasserschutz ist eine gemeinsame Aufgabe, die der Freistaat ernst nimmt. Gerade die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass wir beim Schutz von Menschen, Eigentum und Infrastruktur keine Zeit verlieren dürfen.“
Mit dem neuen Wassergesetz will Bayern die Umsetzung von Deichbau, Poldern, Renaturierungsmaßnahmen und weiteren Hochwasserschutzprojekten künftig beschleunigen und finanziell erleichtern.