Bayern entlastet Kommunen beim Hochwasserschutz
Die Bayerische Staatsregierung hat mit der Novelle des Wassergesetzes eine spürbare finanzielle Entlastung für die Städte und Gemeinden auf den Weg gebracht. Kommunen müssen künftig nur noch 20 Prozent der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten für Hochwasserschutzmaßnahmen tragen – bislang waren es bis zu 50 Prozent. Das bedeutet eine jährliche Entlastung von rund 19 Millionen Euro für die Kommunen in Bayern.



















