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Neues Vier-Säulen-Modell stärkt digitale Infrastruktur an Bayerns Schulen ab 2027

Digitale Bildung braucht verlässliche Strukturen

20.02.2026 | München / Landkreis Miltenberg

Der Ausbau und insbesondere der nachhaltige Unterhalt digitaler Infrastruktur an unseren Schulen bleiben ein zentrales politisches Anliegen der CSU-Landtagsfraktion, des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie der kommunalen Spitzenverbände. Mit dem neuen Vier-Säulen-Modell wird ab dem 1. Januar 2027 ein grundlegender Systemwechsel vollzogen: weg von befristeten, projektbezogenen Förderprogrammen – hin zu einem dauerhaft gesetzlich verankerten Zuschuss.

In den vergangenen Jahren wurden durch zahlreiche Förderprogramme von Bund und Land erhebliche Investitionen in die digitale Ausstattung der Schulen ermöglicht. Die digitale Transformation endet jedoch nicht mit der Anschaffung von Geräten. Neben moderner Hardware braucht es leistungsfähige Netzwerke, stabiles WLAN, IT-Sicherheit, regelmäßige Updates sowie eine verlässliche Wartung. Diese Aufgaben erfordern langfristige und planbare Finanzierungsstrukturen.

Bayern beendet den Förder-Dschungel
Das bisherige System mit zwölf unterschiedlichen Förderprogrammen war komplex und mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Künftig werden diese Programme durch einen einheitlichen gesetzlichen Zuschuss im Rahmen eines Vier-Säulen-Modells ersetzt. Bayern ist damit das erste Bundesland, das gemeinsam mit den Kommunen eine umfassende Gesamteinigung zur dauerhaften Finanzierung der schulischen Digitalinfrastruktur erzielt hat.

MdL Stock: „Mit dem Vier-Säulen-Modell schaffen wir endlich dauerhafte Planungssicherheit für unsere Kommunen. Wir verabschieden uns vom Förder-Dschungel und setzen stattdessen auf einen klar geregelten, verlässlichen Zuschuss. Damit stärken wir die kommunale Selbstverantwortung und sichern gleichzeitig die digitale Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler.“

Die hierzu notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind derzeit in Vorbereitung und vorbehaltlich der notwendigen Beschlussfassungen des bayerischen Landtags sind nachfolgende Änderungen ab dem 01.01.2027 geplant:

Die vier Säulen im Überblick:
  1. Säule: Gebäude-Digitalinfrastruktur
    (z. B. Netzwerk, WLAN, digitale Raumausstattung)
  2. Säule: Mobile Endgeräte
    (für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte)
  3. Säule: Digitale Bildungsmedien und KI-Anwendungen
  4. Säule: Wartung und Pflege
    (bereits seit 2025 umgesetzt)
Konkrete Pauschalen ab 1. Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 sind folgende pauschale Leistungen pro Schülerin bzw. Schüler und Kalenderjahr vorgesehen:

Grundschule:
Säule 1:   45,40 Euro
Säule 2:   59,40 Euro
Säule 3:     4,88 Euro
Säule 4:   51,75 Euro
Gesamt: 161,23 Euro

Mittelschule:
Säule 1:   69,88 Euro
Säule 2:   46,54 Euro
Säule 3:   11,06 Euro
Säule 4:   51,75 Euro
Gesamt: 179,23 Euro

Für weitere Schularten – etwa Förder-, Real- oder Gymnasialschulen – gelten jeweils gesonderte Sätze.

Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie
Mit der gesetzlichen Verankerung im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz wird die Finanzierung dauerhaft abgesichert. Nach Beschlussfassung durch den Bayerischen Landtag entstehen für die kommunalen Sachaufwandsträger gesetzliche Ansprüche auf die Mittel. Anträge und Verwendungsnachweise entfallen künftig. Die Budgets werden pauschal ausgezahlt und können im Rahmen der schulischen digitalen Infrastruktur eigenverantwortlich eingesetzt werden. Auch eine kalenderjahresübergreifende interne Verrechnung ist möglich. Damit entsteht erhebliche Flexibilität, etwa durch die Möglichkeit, Ausgaben kalenderjahresübergreifend intern zu verrechnen.

„Digitale Bildung darf kein Strohfeuer sein, sondern muss strukturell abgesichert werden“, so MdL Stock weiter. „Mit diesem Modell stellen wir sicher, dass Investitionen nicht nur angeschoben, sondern nachhaltig begleitet werden. Das ist ein starkes Signal für unsere Schulen und für die Zukunftsfähigkeit Bayerns.“

Martin Stock MdL

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