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Medizin studieren – auch ohne 1,0-Abi!

23.02.2026 | Bayerischer Landtag / Landkreis Miltenberg

„Wir brauchen dringend Ärztinnen und Ärzte, gerade auf dem Land“, so Landtagsabgeordneter Martin Stock. „Die Gesamtzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte ist in den letzten Jahren massiv zurückgegangen. Dieser Trend wird sich durch Renten- und Ruhestandseintritte in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen. Gleichzeitig nehmen die Aufgaben beim Schutz der Bevölkerung vor Infektionsgefahren zu und zusätzlich zu besetzende Stellen im Rahmen der Umsetzung des bundesweiten Pakts für den ÖGD aus dem Jahr 2020 erhöhen aktuell den Personalbedarf weiter“.

Wer sich daher vorstellen kann, später als Ärztin oder Arzt auf dem Land zu arbeiten, hat wirklich gute Chancen auf einen Studienplatz über die Landarztquote in Bayern – auch ohne Einser-Abitur. Mit der durch das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz geschaffenen Landarztquote werden bis zu 8% aller an bayerischen Fakultäten pro Jahr zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum bekunden. Wer sich dafür entscheidet, verpflichtet sich vertraglich, sich nach Abschluss des Studiums als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin in Bayern weiterzubilden und nach Erwerb des Facharzttitels in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern für einen Zeitraum von zehn Jahren als niedergelassene oder angestellte Ärztin bzw. als niedergelassener oder angestellter Arzt hausärztlich tätig zu sein.

Bei der Auswahl der geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten spielt die Abiturnote keine Rolle. Vielmehr hängt der Zuschlag für einen Studienplatz von der persönlichen Eignung ab, die in einem zweistufigen Verfahren sorgfältig überprüft wird. Nachgewiesen werden kann diese Eignung durch den Test für medizinische Studiengänge, eine bereits vorhandene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf oder ehrenamtliches Engagement. So kann zum Beispiel eine Tätigkeit im Rettungsdienst oder bei Wohlfahrtsverbänden entscheidend sein, um sich im Auswahlverfahren durchzusetzen. Aktuell haben sich bereits etwa 750 junge Menschen für das Studium über die Quote und die künftige Tätigkeit als Landärztin oder Landarzt entschieden. Die ersten Hausärztinnen und -ärzte werden nach ihrem Studium und der fachärztlichen Weiterbildung voraussichtlich im Jahr 2031 ihre Arbeit aufnehmen und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer hochwertigen und wohnortnahen medizinischen Versorgung im Flächenstaat Bayern leisten. Die ersten Absolventinnen und Absolventen der ÖGD-Quote werden voraussichtlich im Jahr 2029 ihre Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern aufnehmen.

Alle Infos rund um die Landarzt- und ÖGD-Quote für Medizinstudienplatzinteressierte gibt’s und zur Bewerbung gibt’s im Internet unter www.landarztquote.bayern.de.

Martin Stock MdL

Bürgerbüro
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